F-1-D-Visum für Fernarbeit: Einkommen und Aufenthaltsdauer
한국 비자·출입국 공지Zusammenfassung
Der am 8. Oktober 2026 veröffentlichte Newsletter des Justizministeriums erläutert die Einkommensvoraussetzungen des F-1-D-Visums und die Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren. Er beschreibt die seit dem 30. Juni regulär geltende Regelung, keine erst im Oktober eingeführte Maßnahme.
Wichtige Hinweise
Antragstellende müssen ausländische Staatsangehörige und mindestens 18 Jahre alt sein, ein Unternehmen im Ausland besitzen oder für ein ausländisches Unternehmen arbeiten, ihre Arbeit aus der Ferne ausüben können und mindestens ein Jahr Erfahrung in derselben Branche haben. Die Einkommensanforderungen hängen von Alter, Wohnregion in Korea und mitreisenden Familienangehörigen ab. Im Ausland ist die koreanische Auslandsvertretung am Wohnort zuständig. Prüfen Sie deren Anforderungen, darunter Einkommensnachweise, Strafregisterbescheinigung und Krankenversicherung. Drei Jahre sind die Höchstdauer einschließlich Verlängerungen, kein garantierter erster Aufenthalt.